EU-Kulturpolitik
Mit dem EU-Vertrag von Maastricht wurde im November 1993 die Rechtsgrundlage für das kulturpolitische Engagement der Europäischen Union geschaffen. Der "EU-Kulturartikel“ wurde mit jeder Vertragsänderung umnummeriert: 128 (Maastricht 1993), 151 (Amsterdam 1997), aktuell 167 (Lissabon 2009).
Die Kompetenz für Kulturpolitik obliegt weiterhin uneingeschränkt den EU-Mitgliedstaaten. Die EU führt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip unterstützende und koordinierende Maßnahmen durch und verpflichtet sich zur Unterstützung der kulturellen Vielfalt, des Kulturerbes, des künstlerischen Schaffens sowie des nichtkommerziellen Kulturaustausches in Europa.
EU-Kulturministerrat
Die EU-Kulturminister:innen treffen sich zweimal jährlich im Rahmen der Ratsformation "Bildung, Jugend, Kultur und Sport". Die Beschlüsse erfolgen in Abhängigkeit vom jeweiligen Instrument einstimmig (z.B. Schlussfolgerungen) oder mit qualifizierter Mehrheit (z.B. Verordnungen). Gemäß der Länderrotation haben 2024 Belgien und Ungarn den Ratsvorsitz inne.
Treffen der EU-Kulturminister:innen im Jahr 2024:
Europäische Kommission
Nach dem Ausscheiden von Maryia Gabriel im Frühjahr 2023, wurde Iliana Ivanova im September 2023 zur neuen EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend ernannt.
Die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC) wird von Pia Ahrenkilde Hansen geleitet.
Im Kulturbereich werden von der Europäischen Kommission vergleichsweise wenige Legislativvorschläge vorgelegt (z.B. Creative Europe). Bei den meisten Vorlagen handelt es sich um Mitteilungen, Empfehlungen oder Berichte zu bestimmten Themenbereichen. Die Europäische Kommission führt ebenfalls Studien und Veranstaltungen durch.
Europäisches Parlament
Der Kulturausschuss (CULT) des Europäischen Parlaments befasst sich mit Legislativvorschlägen und Mitteilungen der Europäischen Kommission. Häufig werden Anhörungen durchgeführt oder Entschließungen zu bestimmten Themen verabschiedet.